Wichtige Informationen zum KFZ

Kündigung der invisiblen Verträge

Da mit der Erstzulassung Ihres KFZ in der BRD gleichzeitig invisible Verträge geschlossen wurden und das KFZ in das Eigentum der BRD-Geschäftsstellen im Irrtum, BGB § 119 abgegeben wurde, müssen alle Verträge wieder gekündigt werden. Nur dann können wir Ihre Fahrzeuge im Freistaat Preußen zulassen.

Daher bitten wir Sie, bei Einreichung Ihrer KFZ-Unterlagen, den Nachweis über die Kündigung dieser invisiblen Verträge mitzuschicken.

Die vollständigen Unterlagen bitte per Post an folgende Adresse senden:

  • Freistaat Preußen
    

Dies ist die offizielle Weltnetzseite des Staates Freistaat Preußen. Seit der Reorganisation des Freistaat Preußen und der Proklamation der Handlungsfähigkeit des Präsidiums des Deutschen Reichs, am 03. Oktober 2015, ist der Staatenbund Deutsches Reich wieder handlungsfähig. Die administrative Regierung des Freistaat Preußen und Rechteinhaber des Präsidiums des Deutschen Reichs übernimmt die Funktion des persistent objectors. Wir fordern unsere Bodenrechte ein und die alliierten Besatzermächte auf, ihrer Verpflichtung zur Restitution und Reorganisation des Deutschen Reiches gem. § 185 Völkerrecht nachzukommen. -status quo ante bellum-


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