Da mit der Erstzulassung Ihres KFZ in der BRD gleichzeitig invisible Verträge geschlossen wurden und das KFZ in das Eigentum der BRD-Geschäftsstellen im Irrtum, BGB § 119 abgegeben wurde, müssen alle Verträge wieder gekündigt werden. Nur dann können wir Ihre Fahrzeuge im Freistaat Preußen zulassen.
Daher bitten wir Sie, bei Einreichung Ihrer KFZ-Unterlagen, den Nachweis über die Kündigung dieser invisiblen Verträge mitzuschicken.
KFZ-Abmeldung - ZFZR Kraftfahrt Bundesamt.pdf | 263.21 KB |
KFZ-Abmeldung - Zulassungsstelle.pdf | 176.54 KB |
Anmerkung Eigentumsrechte.pdf | 181.54 KB |
Die vollständigen Unterlagen bitte per Post an folgende Adresse senden:
Freistaat Preußen